Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich und Anwendbarkeit

1.1. Bloom Studio ist eine Marke von Celina Klestorfer - Digital Office Solutions e.U. (im Folgenden „Unternehmerin“). Die Unternehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Unternehmerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Unternehmerin schriftlich bestätigt werden.

1.3. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. Die Angebote der Unternehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, Irrtümer sowie Druckfehler vorbehalten.

2.     Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag oder durch den konkreten Auftrag des Kunden. Aufträge und nachträgliche Änderungen gelten erst durch die schriftliche Bestätigung der Unternehmerin als angenommen. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Unternehmerin.

2.2. Die Unternehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen für einen bestimmten Zeitraum, jedoch nicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolges. Die angebotenen Leistungen stellen keine unternehmens-, rechts- oder steuerberatende Tätigkeit dar und ersetzen keine entsprechende Fachberatung.

2.3. Die Unternehmerin ist in der Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit frei und an keinerlei diesbezügliche Vorgaben des Kunden gebunden. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich virtuell und nicht in den Räumlichkeiten des Kunden.

2.4. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Unternehmerin ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Sobald die Unternehmerin die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von einer Woche eine Funktionsprüfung durchführen und die Unternehmerin über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde der Unternehmerin innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung der Unternehmerin in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Unternehmerin in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

2.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch die Unternehmerin erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang der Unternehmerin enthalten sind.

2.6. Der Kunde wird der Unternehmerin unaufgefordert, zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen sowie sicherstellen, dass sämtliche elektronische Zugänge ordnungsgemäß funktionieren, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind und für Rücksprachen während der Vertragslaufzeit erreichbar sein. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Unternehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.7. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Unternehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Unternehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Unternehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Unternehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Unternehmerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

2.8. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung auch elektronische Kommunikationsmittel wie WhatsApp, Zoom, Slack oder vergleichbare Dienste genutzt werden dürfen.

2.9. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nutzungsbedingungen der zur Leistungserbringung erforderlichen Drittanbieter (z.B. Squarespace, Social Media Kanäle, Kommunikationsdienste, Projektmanagementtools) zu akzeptieren und einzuhalten. Die Unternehmerin übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße des Kunden gegen die Bedingungen dieser Drittanbieter.

2.10. Die Unternehmerin erbringt im Bereich Webdesign ausschließlich Dienstleistungen in Form der Gestaltung, Anpassung und technischen Umsetzung von Websites auf Basis bestehender Drittplattformen (z. B. Squarespace). Es erfolgen keine individuellen Softwareentwicklungen, keine Programmierung maßgeschneiderter Funktionen und keine Leistungen eines Werksvertrags. Die Unternehmerin schuldet keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Performance oder wirtschaftlichen Erfolg der erstellten Website. Für Ausfälle, Funktionsstörungen oder Änderungen der Plattformen trägt ausschließlich der jeweilige Drittanbieter die Verantwortung. Der Kunde ist für die Bereitstellung aller Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) sowie die rechtliche Prüfung dieser Inhalte verantwortlich. Insbesondere haftet die Unternehmerin nicht für urheberrechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Verstöße durch kundenseitig bereitgestelltes Material.

Sofern eines der angebotenen Website-Pakete gebucht wurde, entspricht der Leistungsumfang dem gewählten Paket (es gilt die zum Zeitpunkt der Umsetzung auf der Website aufgeführte Paket-Beschreibung). Sollten Leistungen benötigt, in Auftrag gegeben oder in Anspruch genommen werden, die über den in der Paket-Beschreibung definierten Umfang hinausgehen, sind diese nicht im Paket-Preis enthalten und werden extra abgerechnet.

Dies gilt vor allem (aber nicht ausschließlich) für:

·       jegliche angebotene Zusatzleistungen („Add-ons“)

·       erweiterte Leistungen im Bereich des Webdesign (wie Funktionserweiterungen, inhaltliche Erweiterungen und Anpassungen)

·       die inhaltliche und technische Betreuung einer Website nach Fertigstellung sowie die Betreuung diverser Web-Tools und Services

·       Arbeiten im grafischen Bereich. 

Wird im Vorhinein ein schriftliches Angebot erstellt, ist der im Angebot genannte Leistungsumfang ausschlaggebend. Auch in diesem Fall gilt, dass Zusatzleistungen, erweiterte Leistungen, Betreuungsleistungen oder grafische Leistungen, die nicht im Angebot enthalten waren, extra abgerechnet werden.

2.11. Die Unternehmerin kann im Rahmen von Dienstleistungsverträgen grafische Inhalte, Vorlagen, Planungstools oder organisatorische Unterstützung für Social‑Media‑Plattformen bereitstellen. Es handelt sich nicht um Social‑Media‑Management im Sinne einer laufenden Betreuung mit garantierten Veröffentlichungen, Reaktionszeiten oder Erfolgsmessungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Unternehmerin übernimmt keine Gewähr für Reichweite, Performance, Algorithmus‑Entwicklung oder Engagement‑Werte.
Die rechtliche Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte (z. B. Urheberrecht, Kennzeichnungspflichten, Werberecht) trägt der Kunde.

2.12. Im Rahmen von Projekten kann die Unternehmerin grundlegende grafische Elemente (z. B. Farbwelten, Layouts, Icons, einfache grafische Vorlagen) gestalten. Diese Leistungen stellen keine umfassenden Marken‑ oder Corporate‑Design‑Entwicklungen dar. Die Unternehmerin übernimmt keine Haftung für markenrechtliche oder urheberrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit den erstellten Gestaltungen. Die Nutzungsrechte werden dem Kunden ausschließlich einfach, nicht exklusiv und nicht übertragbar eingeräumt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.13. Die Unternehmerin erbringt Tätigkeiten im Bereich der digitalen Organisation, Strukturierung von Arbeitsabläufen sowie Nutzung digitaler Werkzeuge ausschließlich in Form von Schulungen, Anleitungen, Workshops und unterstützenden Tätigkeiten. Es erfolgt keine gewerbliche Beratung im Sinne der Gewerbeordnung und keine Tätigkeit aus den Bereichen „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ oder „Lebens- und Sozialberatung“. Die Unternehmerin arbeitet auf Grundlage allgemein vermittelbarer Lehr‑, Trainings‑ oder Schulungsinhalte sowie vorgegebener Konzepte, Modelle und Methoden. Die Leistungen bestehen insbesondere in der Vermittlung von Wissen, Anwendungsbeispielen, technischen Anleitungen, Umsetzungshilfen und der Unterstützung bei der Nutzung von Software‑ und Organisationstools. Eine individuelle Analyse der Unternehmenssituation des Kunden, die Auslotung betrieblicher Defizite oder die Erarbeitung von fallbezogenen Handlungsempfehlungen, Strategien oder organisatorischen Maßnahmen erfolgt ausdrücklich nicht. Die Umsetzung der im Rahmen der Schulungs‑ oder Unterstützungstätigkeit vermittelten Inhalte liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

2.14. Die Unternehmerin erbringt im Bereich Informationstechnologie ausschließlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere:

·       IKT-Angebotsbewertungen,

·       Beratung bei der Auswahl von bereits am Markt befindlichen System- und Softwarelösungen,

·       Unterstützung bei Planung, Installation und Betrieb von Software- und Netzwerkmanagement-Produkten,

·       Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Anwendung von Drittanbieter-Software.

Die Unternehmerin entwickelt und vertreibt keine eigenen Softwarelösungen und installiert keine Hardware. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und die Gewährleistung der eingesetzten Software- und Hardwareprodukte liegt ausschließlich beim jeweiligen Hersteller oder Anbieter. Die Unternehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der eingesetzten Drittsoftware oder Drittservices. Die Unternehmerin haftet nicht für Mängel, Fehlfunktionen oder Schäden, die aus der Nutzung von Drittsoftware oder Hardware resultieren, sofern sie ihren Hinweis- und Beratungsverpflichtungen nachgekommen ist.

2.15. Alle dem Kunden von der Unternehmerin überlassenen Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

3.     Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1. Die Unternehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2. Sofern die Unternehmerin auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Die Unternehmerin ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

3.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Dienstleistungsvertrags aus wichtigem Grund.

4.     Termine

4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Unternehmerin schriftlich zu bestätigen.

4.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Unternehmerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Unternehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Befindet sich die Unternehmerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Unternehmerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.     Honorar

5.1. Für sämtliche von der Unternehmerin angebotenen Website-Pakete und Zusatzleistungen („Add-ons“) gelten die zum Zeitpunkt der Umsetzung auf der Website ersichtlichen Preise. Erweiterte, nachträgliche oder fortlaufende Leistungen im Bereich des Webdesign, die nicht auf der Website gelistet sind, werden nach Arbeitsstunden abgerechnet. Arbeiten im grafischen Bereich werden entweder nach einer zuvor festgelegten Pauschale oder nach Arbeitsstunden abgerechnet.

5.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch der Unternehmerin für jede einzelne Leistung bereits mit dem beiderseitigen Konsens über den jeweiligen Leistungsumfang. Die Unternehmerin ist berechtigt, das Honorar in Form einer Vorausrechnung in Rechnung zu stellen.

5.3. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar, es gilt die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Unternehmerin für die erbrachten Leistungen Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

5.4. Alle Leistungen der Unternehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

5.5. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Unternehmerin - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Unternehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.

6.     Zahlungs- und Lieferbedingungen

6.1. Im Vorhinein von der Unternehmerin erstellte schriftliche Angebote sind unverbindlich. Die in einem Angebot genannte Gesamtsumme versteht sich stets als Schätzung, die auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Informationen basiert. Der tatsächliche Projektumfang wird oftmals erst im Zuge der Umsetzung ersichtlich, was zu einer Überschreitung der zuvor geschätzten Kosten führen kann.

Werden Leistungen benötigt, in Auftrag gegeben oder in Anspruch genommen, die im ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt waren, ist die daraus resultierende Kostenüberschreitung von vornherein als genehmigt anzusehen.
Eine Kostenüberschreitung für die Umsetzung geplanter Arbeiten, die die zuvor veranschlagte Gesamtsumme um weniger als 15% übersteigt, gilt ebenfalls von vornherein als genehmigt.
Sollten die tatsächlichen Kosten für die Umsetzung geplanter Arbeiten die zuvor veranschlagte Gesamtsumme um mehr als 15% übersteigen, kann der Kunde die Kostenüberschreitung entweder genehmigen, oder die Durchführung jener Arbeiten ablehnen, die zu einer Kostenüberschreitung von mehr als 15% führen würden.

6.2. Soweit nicht anders vereinbart, werden Vergütungen von vorgefertigten Leistungspaketen nach der Leistungserbringung und fortlaufende Vergütungen monatlich oder quartalsmäßig im Voraus verrechnet. Die Unternehmerin erlaubt sich, vor der Umsetzung eine Anzahlung zu verrechnen. Diese entspricht in etwa einem Drittel der für das jeweilige Paket bzw. Angebot anfallenden Gesamtsumme und ist spätestens zum tatsächlichen Startzeitpunkt des Projektes per Überweisung fällig. Sollte sich die Umsetzungs-Phase des Projektes stark in die Länge ziehen, erlaubt sich die Unternehmerin, Zwischen- oder Teilabrechnungen zu stellen.

6.3. Die von der Unternehmerin gelegten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Fakturenerhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, erlöschen allenfalls offene Angebote automatisch und es besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.

6.4. Über die im Paket enthaltenen oder im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen hinausgehende Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand an den Kunden weiterverrechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder gesammelt nach Fertigstellung des Projekts. Die entsprechende Rechnung wird dem Kunden übermittelt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

6.5. Zahlungen sind ausschließlich in Euro und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Barzahlungen sind ausgeschlossen. Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet.

6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Unternehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

6.7. Weiters ist die Unternehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Unternehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

6.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Unternehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Unternehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller von der Unternehmerin erbrachten Leistungen bleibt das Produkt (sei es eine Website oder eine grafische Arbeit) im Besitz der Unternehmerin. Der Inhaber-Status einer Website wird nur nach vollständiger Bezahlung von der Unternehmerin auf den Kunden geändert.

6.11. Nach Vollendung und Übergabe einer Website oder einer grafischen Arbeit ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die von der Unternehmerin erbrachten Leistungen in Design und Funktion den gängigen Anforderungen und Standards entsprechen. Kreative Differenzen befreien den Kunden nicht von dieser Pflicht. Sollte das fertige Design nach drei Revisionsdurchgängen nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen, können weitere Bearbeitungen vereinbart werden, wobei der zusätzliche Arbeitsaufwand nach Stunden abgerechnet wird. Nach der Übergabe an den Kunden ist die Unternehmerin nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet.

6.12. Die monatlichen Kosten für die Onlinepräsenz des Kunden setzen sich aus den Gebühren für das Website Abo (inkl. Hosting, SSL-Zertifikat und technischer Instandhaltung) und den Domain-Gebühren (optional mit dazugehörigem Email Paket) zusammen. Für Drittanbieter-Services, Plugins und andere optionale Funktionen (zb. Online Shop, Online Buchungen, Email Marketing, Consent Tool, Mehrsprachigkeit etc.) fallen in den meisten Fällen ebenfalls zusätzliche monatliche Kosten an.

Die laufenden Kosten sind in jedem Fall nicht in den Website-Paketen der Unternehmerin enthalten und werden stets gesondert abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt mit dem jeweiligen Anbieter zu seinen Konditionen. Wenn die Unternehmerin damit beauftragt wird, Serviceleistungen eines Drittanbieters für den Kunden zu buchen, umzusetzen und dauerhaft zu betreuen, bezahlt der Kunde die vom Anbieter festgelegten Gebühren stets direkt. Den im Zuge der Betreuung anfallenden Arbeitsaufwand verrechnet die Unternehmerin nach Stunden.

6.13. Alle von der Unternehmerin erstellten Webseiten basieren auf der Plattform Squarespace und werden auch ausnahmslos von Squarespace gehostet und instand gehalten. Während die Unternehmerin an der Website arbeitet fallen keine Gebühren an - um die Website veröffentlichen zu können muss der Kunde sich jedoch für einen gebührenpflichtigen Webhosting Plan von Squarespace entscheiden. Sämtliche Leistungen im Bereich Webhosting werden von Squarespace erbracht und es gelten deren AGB. Eine diesbezügliche Haftung meinerseits ist daher ausgeschlossen.

7.     Auflösung, Kündigung und Stornierung

7.1. Die Unternehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Unternehmerin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7.3. Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis spätestens 7 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Leistungsbeginn ist kostenfrei., eine ggfs. geleistete Anzahlung wird komplett zurückerstattet. Eine einmalige Terminverschiebung ist bis spätestens 72 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung ab 7 Tagen, jedoch spätestens 72 Stunden vor Leistungsbeginn, werden 50% geleisteten Anzahlung als Aufwandsentschädigung berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Leistungsbeginn wird die volle Anzahlung als Aufwandsentschädigung fällig.

7.4. Bei einem Rücktritt während der Umsetzung bzw. nach Beginn der Arbeiten, werden sämtliche bereits geleisteten Arbeiten nach Stunden abgerechnet. Wurden zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung bereits Zahlungen von seitens der Unternehmerin geleistet (zb. für Plugins, Fonts o.ä.), verrechnet diese die Kosten vollständig weiter.

7.5. Im Falle einer Absage oder Terminverschiebung (z.B. wegen Krankheit) durch die Unternehmerin wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatzdienstleister vermittelt oder die vereinbarte Leistung zeitnah nachgeholt.

7.6. Automatisch verlängernde Buchungen können von beiden Vertragsparteien jeweils bis spätestens zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Buchung automatisch um einen weiteren Monat.

8.     Kennzeichnung

8.1. Die Unternehmerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, ausdrücklichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen, Firmenlogo und Verlinkung zur Website auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Ebenso ist die Unternehmerin berechtigt, vom Kunden erhaltene Referenzen zu veröffentlichen.

8.2. In der Fußzeile einer von der Unternehmerin erstellten Website wird eine Verlinkung zu ihrer eigenen Website platziert, die für gewöhnlich aus dem vollen Namen bzw. der Markenbezeichnung besteht. Die Verlinkung wird möglichst dezent und harmonisch in das Erscheinungsbild der Website integriert.

So lange die Website dem ursprünglichen Design-Konzept entsprechend betrieben wird (d.h. so lange kein Redesign erfolgt bzw. das Design nicht grundlegend verändert wird) erklärt sich der Kunde mit dieser Verlinkung einverstanden und stimmt zu, sie keinesfalls zu entfernen, zu verändern oder zu erweitern. Mögliche andere Parteien, die an der inhaltlichen oder technischen Betreuung der Website beteiligt sind, sind nicht gemeinsam mit der Unternehmerin als Designer anzuführen. 

9.     Gewährleistung und Schadenersatz

9.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Unternehmerin, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

9.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Unternehmerin zu. Die Unternehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Unternehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Unternehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Unternehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

9.3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Unternehmerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Unternehmerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.  Haftung

10.1. Die Unternehmerin übernimmt keinerlei Haftung und/oder Verantwortung für eventuell im Zusammenhang mit den Arbeiten entstandene Schäden. Der Kunde ist für die Inhalte auf seiner Website sowie die Vermarktung seiner Leistungen oder Produkte selbst verantwortlich. Weiters übernimmt die Unternehmerin keine Haftung für Faktoren wie Suchmaschinen-Ranking oder Besucherzahlen und garantiert nicht für die Kompatibilität der Website mit veralteten Webbrowsern oder Endgeräten.
Haftungsansprüche wegen materieller, ideeller oder sonstiger Schäden, die durch die Nutzung der von der Unternehmerin erstellten Website oder die Verwendung der von der Unternehmerin erstellten grafischen Arbeiten verursacht werden, sind generell ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Unternehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Unternehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

10.2. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

10.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Unternehmerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

11.  Datenschutz

11.1. Die Unternehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der gesondert zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

11.2. Verantwortlich für die Datenverarbeitung deiner Website ist stets der Kunde bzw. der Betreiber. Als Unternehmerin liegt mir jedoch viel daran, meine Kunden ausreichend zu informieren und sie so gut wie möglich dabei zu unterstützen, ihre Webseiten rechtskonform zu betreiben. Die Website-Pakete beinhalten die Erstellung einer Datenschutzerklärung, die Installation eines einfachen Cookie Banners sowie die Einhaltung gängiger „Best Practices“. Die Unternehmerin übernimmt keinerlei Haftung für die Datenschutz-Konformität einer Website. Auch die Verantwortung für die Verarbeitung von Daten, die über die Website erhoben werden, liegt zur Gänze beim Website-Betreiber.

12.  Geheimhaltung

12.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

13.  Anzuwendendes Recht

13.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Unternehmerin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmerin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Unternehmerin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Unternehmerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Unternehmerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Unternehmerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

(Stand 01/2026)